Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen
diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Ab Auftragserteilung des Käufers,
spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese
Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von fws-möbel bestätigt
worden sind. Wir beliefern ausschließlich Inhaber eines Gewerbescheins,
Kommunen, Verbände oder Vereine. (Kein Privatverkauf auf dieser Homepage)
Wir sind berechtigt, die Ansprüche
aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn fws-möbel eine
Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
Das fws-möbel behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels
Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen
etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über-
bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen
der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen des fws-möbel zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und
Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage
als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche
Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Rücktritsrecht / Terminsendungen
Sollten Bestellungen zu einem vereinbarten
Termin erfolgen, erklärt der Käufer, fws-möbel von der gesetzlichen
Rücktritsklausel befreit. Erfolgt die Anlieferung nicht zum Vereinbarten
Termin (Tag oder Uhrzeit) genügt der Nachweis der rechtzeitigen Absendung.
Bei Lieferungen ab Werk, die Beauftragung des für den Transport verantwortlichen
Unternehmen ab Auftragsübergabe. Schadensansprüche können
an fws-möbel dann nicht gestellt werden.
Preise
Alle Preise, wenn nicht anders angegen
in € - EURO, verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und
Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer, ab Lager, Werk oder bei Auslandversand bis deutscher Grenze
unverzollt. Direktversand für Importe ab deutsche Grenze bzw. FOB
deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse
oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Die in den Angeboten enthaltenen Preise
sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
des fws-möbel genannten Preise. Zusätzliche Leistungen,
die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert
berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und
Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen das
fws-möbel zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte
Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen
während der Laufzeit des Abrufauftrages berechtigen das fws-möbel
zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch das fws-möbel. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter
dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen
sind von fws-möbel nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbständig Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle
höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu
zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc.,
gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden
bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die fws-möbel ist im Fall von
ihr nicht zu vertretener Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung
länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von fws-möbel
zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüchen
herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich das fws-möbel
nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den das fws-möbel
zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen
nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz Ansprüche
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer
über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager der fws-möbel verlassen
hat.
Das fws-möbel versichert jedoch
die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der
Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an das fws-möbel
trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko
bis zum Eintreffen der Ware bei fws-möbel, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung
per Vorauskasse, Bar, Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck
zahlbar, oder soweit nichts anderes vereinbart ist spätestens bei
Übergabe des Liefergegenstandes fällig.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden
Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und
Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
fws-möbel ist berechtigt am Tag
der Zahlungszielüberschreitung einen Zinssatz von 12,5 % p. Anno,
zuzüglich Mahnkosten in höhe der Schreibgebühren und des
Portos, mindestens jedoch 5,00 Euro pro Mahnschreiben zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen
können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Zahlungen sind mit
schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an umseitig genanntes Konto
zu leisten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck
nicht einlöst, ist das fws-möbel zum sofortigen Rücktritt
vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.
In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche
Forderungen von fws-möbel gegenüber dem Käufer sofort in
einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn das fws-möbel andere
Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen.
Hält das fws-möbel weiter
am Vertrag fest, ist es berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die fws-möbel steht das Recht
zu, den im Zahlungsverzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung
auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen
worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die fws-möbel
berechtigt, Zinsen in Höhe des von der Fa. fws-möbel berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer
trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Eigentumsvorbehalt
Die fws-möbel behält sich
das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Vollständigen
Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer
entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und
welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von fws-möbel
gelieferten oder noch in ihrem Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag
des fws-möbel, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für das
fws-möbel erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den
Käufer wird die fws-möbel Miteigentümerin an den neu entstehenden
Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch Sie gelieferten Waren
zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die fws-möbel gelieferte
Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der
Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. mit Eigentumsrechte an den
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei
mit der nötigen Sorgfalt für die fws-möbel.
Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen
und Sicherheitsüberschreibungen sind unzulässig.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich
davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich
sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber
in vollem Umfang an das fws-möbel ab. Das fws-möbel ermächtigt
den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für
deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Im Falle des Wiederrufs können
wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des fws-möbel hinweisen und
diese unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter
abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung
von Schecks - ist das fws-möbel berechtigt, ohne Vorlegen entsprechender
gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte,
die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten
des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich,
wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung des fws-möbel
die erhaltene Ware in verbliebenem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr
an das fws-möbel zurückzusenden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt
wird.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen
Sicherheiten 20 %, so wird das fws-möbel auf Verlangen des Käufers
insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt
die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 20
% übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt
für alle von uns gelieferten Produkte 12 Monate, soweit nachfolgend
keine entgegenstehend Regelung getroffen wurde. Die Gewährleistung
für Schnäppchenwaren beträgt 30 Tage. Schnäppchenwaren
sind Artikel, die auf Grund Ihrer Altersstruktur, mangelhafter Verpackung
oder fehlenden Zubehörs mit einem verminderten Preis angeboten werden.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind
wir auch unserer Wahlberechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern
oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Herabsetzung der Vergütung ( Minderung
) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung ) zu verlangen.
Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde
und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Der Käufer muß fws-möbel
etwaige Mängeln unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb
von einer Woche schriftlich mitteilen: Nach Ablauf der Frist ist das fws-möbel
frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer
Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile mit
vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden
mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer
sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde,
an das fws-möbel oder an das von fws-möbel benannten Service-Centrum
einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt,
kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.
Stimmt das fws-möbel einer Wandlung
zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so
ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten
Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen
bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersatzteile gehen
in das Eigentum des fws-möbel über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen
durch fws-möbel nicht befolgt. Änderungen an den Waren vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein
Produkt oder Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß
dieses mängelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung Zugunsten
des fws-möbel in Höhe von Eu 100, oder gegen Nachweis ein sich
ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung
durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser fws-möbel in Rechnung
stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale
als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist
eingesandt wird., jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag
abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche
bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische -
nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt.
Grund hierfür ist der bei fws-möbel entstehende Verwaltungsaufwand.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist aufgeschlossen. Verkauft der Käufer die von fws-möbel
gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit
verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf das fws-möbel zu verweisen.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs-
und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt
sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch
das fws-möbel die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen
Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die
Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht,
es sei denn, Ihre Berechtigung sie durch das fws-möbel schriftlich
anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang
gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen
zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte
haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden.
Rücksendungen
Warenrücksendungen aus irgendwelchen
Gründen haben immer kostenfrei zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen
werden nicht angenommen. Rückholungen von UPS-Paketen können
nur innerhalb 3 Arbeitstagen erfolgen. Läst der Käufer bestellte
Waren zurückgehen oder verweigert die Annhme trägt er die Kosten
für den Transportweg. fws-möbel ist berechtigt für die entstandene
Dienstleistung ein Ausfallgeld von 20 % des Warenwertes, mindestens 40,00
Euro bei Beträgen unter 200,00 Euro zu berechnen.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet das fws-möbel nur, wenn
ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Dies gilt auch bei Handlung unserer Verrichtungs-
oder Erfüllungsgehilfen.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen
sowie die gesamten Rechtsbedingungen zwischen dem fws-möbel und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale
Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentliches Sondervermögen ist, wird Gelnhausen als Gerichtsstand
für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Werbemitteldruck und Drucksachen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu
20 % bis 500 Stück, 10 % bis 1000 Stück und 5 % bis 10.000 Stück
sind aus maschinentechnischen Gründen möglich. Der Kunde ist
zu einer kostenpflichtigen Abnahme verpflichtet. Geringe Abweichungen in
Qualität oder Ausführung sind gestattet. Technische Änderungen
zur Artikelverbesserung behält die Fa. fws-möbel sich vor. Bei
Neukunden die zu erwartende Summe in Vorkasse, bei Stammkunden eine Teilvorkasse
in höhe der zu verarbeitenden Ware zu verlangen.
Datenschutz
Das fws-möbel ist berechtigt,
die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit
dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den
Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Import
Werden Waren für den
Kunden nach Vorgabe aus dem Ausland geordert, wird der Betrag ab Bestätigung
sofort fällig.
Der Käufer verpflichtet
sich, unter Angabe seiner Steuernummer, die Kosten für Fracht und
Transport sowie die Kosten für die Zollgebühren und Bearbeitung
der Einfuhrpapiere mit den dazu verbundenen Nebenkosten zu übernehmen.
Die Übergabe der Ware erfolgt erst nach Begleichung sämtlicher
Rechnungen.
Export
Wir weisen darauf hin, daß die
Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung
erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt
das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn /Taunus. Die Zustimmungserklärungen
sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen und nachzuweisen.
Exportware ist nach der Bestätigung sofort zu bezahlen. Entstehende
Bankspesen sind vom Käufer zu entrichten. Die Angabe der ID-Steuernummer
ist Pflicht.
Internetnutzung
Schadensersatzansprüche jeglicher
Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzungen
vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, falscher
Beratung oder wegen Verletzungen der Nachlieferungspflichten sind ausgeschlossen,
es sei denn, ein Haftungsausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
wäre rechtlich nicht zulässig. In allen Fällen, in denen
die Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen,
aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets
beschränkt auf den Verkaufspreis des Teils der Lieferung, aus dem
die Schadensersatzansprüche resultieren.
Sonstiges
Überleitung von Recht und Verpflichtung
des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Der Anwendung entgegenstehender Allgemeiner
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Gerichtsstand ist Gelnhausen
Salvatorische Klausel:
Sollte aus irgendwelchen Gründen
eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
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